Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Annahme unseres telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Angebotes
kommt ein Maklervertrag zustande, mit dem sich der Empfänger verpflichtet bei Abschluss
des Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages, die nachfolgend aufgeführte Nachweis- oder
Vermittlungsprovision an uns zu zahlen. Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt
sich der Empfänger mit den Bedingungen einverstanden. Auch bei künftigen Objektnachweisen
oder Vermittlungen gelten diese Geschäftsbedingungen. Es gilt als genehmigt und
vereinbart, dass wir im Rahmen der Doppeltätigkeit für jede Seite entgeltlich tätig
sind. Der Nachweis zur Abschlussgelegenheit eines von uns angebotenen Objektes gilt
als anerkannt, wenn der Empfänger / Interessent uns nicht unverzüglich schriftlich
mitteilt, dass ihm das Objekt bereits bekannt oder von anderer Seite schriftlich
angeboten wurde.
Provisionen für Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit:
bei Vermietung von Kfz-Stellplätzen 2,38 Monatskaltmieten (inkl. MwSt.),
bei Vermietung, Verpachtung von gewerblichen Räumen 2,38Monatsmieten inkl. MwSt.
bei Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Häusern, Garagen,
Kfz-Stellplätzen und grunderwerbssteuerfreiem Zubehör 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.);
bei Verkauf von Geschäftsbetrieben und grunderwerbssteuerfreiem Zubehör 13,8
% des Kaufpreises (inkl. MwSt.)
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht weitergegeben
werden. Jede unbefugte Weitergabe des Empfängers an Dritte, auch Vollmachts- oder
Auftraggeber, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht des Empfängers, wenn der
Dritte, an den die Information weitergegeben wurde, den Hauptvertrag schließt. Die
Provision ist auch für den Fall geschuldet, dass der Provisionsschuldner gemeinsam
mit einem oder mehreren Dritten zu Bruchteilseigentum oder als Gesellschafter einer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, als Geschäftsführer einer GmbH oder einer anderen
Gesellschaftsform den Hauptvertrag abschließt.
Die Provision ist auch geschuldet, wenn der Kaufgegenstand nicht das Grundstück
selbst ist, sondern ein Gesellschaftsanteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
die im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen ist.
Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder
gepachtet, danach innerhalb von 5 Jahren gekauft, so ist die hierfür vereinbarte
Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.
Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zuerst gemietet, gepachtet,
gekauft, danach innerhalb von 5 Jahren ein anderes Objekt in dieser oder in anderen
Anlagen unserer Auftraggeber (Vermieter, Verkäufer, Verpächter) gemietet, gepachtet
oder gekauft, so ist hierfür die vereinbarte Provision zu zahlen.
Unsere Tätigkeit wird in diesem Zusammenhang als mitursächlich für den Erwerb, Anmietung
oder Pacht anerkannt. Die Provisionspflicht besteht auch, wenn das von uns nachgewiesene
Objekt in der freiwilligen Versteigerung oder der Zwangsversteigerung erworben wird.
Irrtum, Zwischenvermietung, Zwischenverkauf oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten.
Die Angebote sind freibleibend und werden nach den Angaben des Auftraggebers erstellt
und ohne Verbindlichkeit weitergegeben. Für Irrtümer haften wir nicht. Unsere Haftung
ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt
3 Jahre.
Widerrufsbelehrung nach dem
Fernabsatzgesetz: